Aufstallpflicht für Geflügel in NRW

Da immer wieder neue Geflügelgrippefälle auftreten, wird die Aufstallungspflicht voraussichtlich weiter bestehen bleiben. Die letzten aktuellen Fälle waren putenhaltende Betriebe auf Rügen und aus Cloppenburg. In NRW waren die letzten Ausbrüche im Raum Wesel. Anscheinend scheinen gerade die großen Putenmastbetriebe besonders anfällig für die Geflügelgrippe zu sein. Wir versuchen unseren Tieren weiterhin die Aufstallungspflicht so angenehm wie möglich zu gestalten. Durch das häufige Verfüttern von abwechslungsreichem Grünfutter und der häufigen Gabe von Körnern sollen die Tiere Ablenkung erfahren. Auch ohne Auslauf verlieren unsere Tiere nicht die Bio-Anerkennung. Durch die Aufstallungsverpflichtung des Landes NRW wird die Verordnung für Bio-Tiere außer Kraft gesetzt.

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